Verkehr

Tram

 

An dieser Stelle gibt es eine kleine Auswahl verkehrsrelevanter Themen. Diese sollen allerdings nicht allzu sehr unter fachlichen Gesichtspunkten betrachtet werden.

Ich starte zunächst mit interessanten (Überholen an Haltestellen) und amüsanten (Straßenbahngedicht) Dingen zum Thema sowie mit ein paar netten Fotos im und vom ÖPNV.

 

 

aktuelles

derzeit leider keine aktuellen Infos...

 

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fotos im öpnv

Mit Bus und Bahn kommt man immer gut voran und hat auch noch seinen Spaß dabei. Hier ein paar Beweisfotos...

 

Linie 4 im NGT8DDDresden: in der Linie 4 im NGT8DD

 

Linie 4 im TatraDresden: an Silvester in der 4, diesmal in einem Tatra

 

Gunnar nachts in der Linie 13Dresden: in der 13 nachts durch die Neustadt...

 

Frank nachts in der Linie 13... dank sei den GuteNachtLinien

 

Anzeigen nachts in der Linie 13

 

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fotos vom öpnv

Es ist festzuhalten, dass ich bestimmt kein Pufferküsser bin. Aber manche Motive finde ich durchaus schön. Oder sogar künstlerisch wertvoll...

... wie diese, die Thomas (!) am 13. Juli 2003 vom Dresdner Rathausturm aus aufnahm, als wir dort während der Museumsnacht nach eineinhalbstündigem Anstehen einen Blick über die Stadt werfen konnten.

 

NGT8DD

Ein NGT8DD der Linie 3 am 13. Juli 2003 nachts um 00:45 Uhr an der Haltestelle Pirnaischer Platz in Dresden. Die Türen schließen sich gerade...

 

NGT8DD

...die Bahn quert die Kreuzstraße...

 

NGT8DD

...und fährt wegen einer Baustelle am Georgplatz Umleitung Richtung Haltestelle Prager Straße/ Altmarktgalerie...

 

NGT8DD

...um auch noch den Dr.-Külz-Ring zu queren.

 

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überholen an haltestellen

Ich habe mir einmal die Straßenverkehrsordnung (StVO) speziell zum Thema „Überholen an Haltestellen“ angeschaut. Die darin enthaltenen Regelungen sind weitreichend und interessant. Dem Durchschnittskraftfahrer sind sie jedoch wahrscheinlich nicht oder nur unzureichend bekannt.

Tramhaltestelle

Wenn eine Straßenbahn in der Fahrbahnmitte angehalten hat, ist das Überholen grundsätzlich nicht erlaubt wenn Fußgänger gefährdet werden könnten.

Paragraph 20 der Straßenverkehrsordnung regelt das Überholen von Bussen und Straßenbahnen. Danach darf an Straßenbahnen, die an Haltestellen halten, nur vorsichtig vorbeigefahren werden. Dies gilt auch im Gegenverkehr (vgl. § 20, Abs. 1 StVO).

Wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf rechts nur besonders vorsichtig mit Schrittgeschwindigkeit vorbeigefahren werden. Eine Gefährdung der Fußgänger muss laut StVO ausgeschlossen sein, wenn nötig muss der Kraftfahrer warten (vgl. § 20, Abs. 2 StVO).

Das Warten ist somit nötig, wenn ein Fahrgast die Straße zur Bahn hin oder von ihr weg überqueren will. Die Fußgänger haben also Vorrang vor dem Fahrzeugverkehr, solange die Bahn an der Haltestelle steht. Die Bußgeldkatalog-Verordnung sieht (wenn nicht schon andere Geschwindigkeitsübertretungen vorliegen, die zu höheren Bußgeldern führen) bei Behinderung von Fahrgästen ein Bußgeld von 40€ und bei Gefährdung sogar von 50€ vor (vgl. Nr. 92 Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13.11.2001, in Kraft getreten am 01.01.2002).

Des Weiteren darf an Haltestellen stehenden Bussen (Linien- und Schulbusse) mit eingeschaltetem Warnblinklicht nur mit Schrittgeschwindigkeit und nur in einem solchen Abstand vorbeigefahren werden, dass eine Gefährdung von Fahrgästen ausgeschlossen ist. Die Schrittgeschwindigkeit gilt auch für den Gegenverkehr auf derselben Fahrbahn. Die Fahrgäste dürfen auch nicht behindert werden. Wenn nötig, muss der Fahrzeugführer warten (vgl. § 20, Abs. 4 StVO). Die Bußgelder bei Nichtbeachtung liegen auch hier bei 40€ bzw. 50€ wenn Fahrgäste gefährdet werden (vgl. Nr. 95 Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13.11.2001, in Kraft getreten am 01.01.2002).

Weiterhin ist Omnibussen des Linienverkehrs und Schulbussen das Abfahren von gekennzeichneten Haltestellen zu ermöglichen. Wenn nötig, müssen andere Fahrzeuge warten. Bei Nichteinhaltung ist hierbei ein Bußgeld von 5€, wenn eine Gefährdung stattfindet sogar von 20€, vorgesehen (vgl. Nr. 96 Bußgeldkatalog-Verordnung vom 13.11.2001, in Kraft getreten am 01.01.2002).

Letztlich ist auch das Verhalten der Fahrgäste in der StVO geregelt. Diese müssen auf den Gehwegen, den Seitenstreifen oder einer Haltestelleninsel, sonst am Rand der Fahrbahn das öffentliche Verkehrsmittel erwarten (vgl. § 20, Abs. 6 StVO). Aber wer würde sich zum Warten schon freiwillig Mitten auf die Straße stellen?

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strassenbahngedicht

Mit der Straßenbahn

Kommt, ich habe einen Plan:
Wir fahren mit der Straßenbahn,
und wir steigen dann zum Schluss
noch einmal um in einen Bus.

Am Hagenmarkt, da woll'n wir starten.
Erst müssen wir ein bisschen warten
und an der Haltestelle stehn.
Wie lange? - Ach, das muss man sehn.

Da hängt der Fahrplan. - Wann geht's los?
Erst sieht man lauter Zahlen bloß,
doch wenn man mal genauer schaut,
dann wird man schnell damit vertraut.

Der Fahrplan zeigt die Linie an,
und schnell erkennt nun jedermann:
Wir brauchen heut die Nummer „Drei“,
sonst geht es weit am Ziel vorbei!

In den andren Fahrplanspalten
sieht man, wo die Bahnen halten.
Unsre Tram geht elf Uhr zehn.
Jetzt können wir sie kommen sehn.

Man hört sie kaum - sie rauscht so leis'
und quietscht nicht mal in ihrem Gleis.
Ganz bunt ist sie und voller Bilder,
das alles sind Reklameschilder.

Langsam rollt die Bahn heran,
und behutsam bremst sie dann.
Die Türen öffnen sich allein.
Zwei steigen aus - Wir steigen ein.

Ich muss den Fahrschein, den begehrten,
im Automaten gleich entwerten,
denn Schwarzfahr'n bringt nichts als Beschwerden
und kann - verflixt - sehr teuer werden!

Ohne Hektik, ohne Hatz
findet jeder einen Platz.
Sonst wär' im Gang ich stehn geblieben.
Ich hasse dieses Schubsen, Drängeln, Schieben!

Ich kann vom Platz den Fahrer sehn;
seh' ihn an Knöpfen, Schaltern drehn -
und denke mir, der Mann hat's schwer
mit seiner Bahn in dem Verkehr!

Am Messeweg wird umgestiegen.
Ob wir den Anschluss-Bus gleich kriegen?
Glück braucht der Mensch halt dann und wann:
Schaut, da kommt er gerade an!

 

Auszug aus dem Arbeitsbogen für die Verkehrserziehung an Braunschweiger Schulen aus
„Auf dem Hagenmarkt geht's los!“ von Angelika Beinroth und Dr. Günter Heizmann.
Herausgegeben von der Braunschweiger Verkehrs-AG und der Verkehrswacht Braunschweig im Okt. 2000.

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